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Stangenwerk
Die Stangenwerke (s. Abb.) bestehen aus geschmiedeten Eisenplatten und Bändern. Das Stangenwerk ist in Prismenbauweise wie ein Käfig gearbeitet. Bei den bergischen und westfälischen Uhren dieser Art besteht der Rahmen aus einer waagerechten Deckplatte [Pl] und einer Bodenplatte [P2], die mit vier Eckpfosten [E] verbunden (meistens vernietet) sind. Zwischen den Platten sind senkrechte Bänder [B] befestigt, zwischen denen die Zahnräder gelagert sind (meistens drei Lagerbänder vorne und drei hinten). Bei den bergischen und wenigen Sauerländer Stangenwerken haben die Lagerbänder unten zwei Zapfen, die in der unteren Platte stecken, oben werden sie mit trapezförmigen Stahlplättchen oder Keilen [K] verriegelt. Bei den Schwarzwälder Uhren aus Holz und auch bei Eisenwerken aus anderen Regionen sind die Lagerbänder verstiftet. Die Familien Vogt/Fredeburg sowie Schmidt/ Bödefeld haben anfangs Stangenwerke, ab 1790 bis 1800 Platinenwerke gebaut. Es gab aber auch Uhrmacher, die nur die eine oder andere Art gebaut haben. Im Siegerland sind keine Bodenstanduhrwerke in Stangen- oder Prismenbauweise erhalten. Es gibt Stangenwerke der Familie Wellerhaus/Radevormwald aus der Zeit um 1860. Es ist deshalb nicht korrekt, zu behaupten, ein Stangenwerk sei älter als ein Platinenwerk.
Siehe auch: [Bodenstanduhr] [Eisen] [Platinenwerk] [Prismenbauweise] [Uhrwerk] [Zahnräder]
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