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Kalenderreform
Staatlich festgelegte Verbesserung der Einteilung des Jahresablaufs.
Als der römische Mondkalender durch willkürliche Maßnahmen der Priester hoffnungslos in Unordnung geraten war, führte CAESAR 46 v. mit Hilfe des ägyptischen Astronomen SOSIGENES den Sonnenkalender ein, der in Ägypten schon ab 238 v. Chr. gültig war. Das Jahr sollte 365¼ d lang sein und am 1.Januar beginnen. Deshalb wurde das Jahr nach dieser ersten Kalenderreform verlängert. Nach dem Tod von CAESAR wurde jedes zweite Jahr ein Schalttag eingelegt. Das wurde von Kaiser AUGUSTUS verbessert, indem er drei Schaltjahre wegließ.
Auf dem Konzil von Nicäa 325, als die Frühlings-Tagundnachtgleiche am 21. März war, wurde dieser Tag für die Osterberechnung festgelegt und der Julianische Kalender für die gesamte christliche Welt verbindlich gemacht.
Im Julianischen Kalender verschiebt sich die Tagundnachtgleiche nach 128 a um 1 d. Weil dadurch vor allem die Festlegung des Ostertermins ungenau wurde, führte Papst GREGOR XIII. 1582 die zweite Kalenderreform durch, indem er durch eine päpstliche Bulle ein Projekt von LUIGI LILIO bestätigte: damit die Frühlings-Tagundnachtgleiche wieder auf den 21. März kam, folgte auf den 4.Oktober der 15. Oktober. Außerdem sollten im Abstand von 400 Jahren nur 97 Schalttage stattfinden, d.h., die nicht durch 4 teilbaren Hunderterjahre sollten keine Schaltjahre sein. Der damit in der zweiten Kalenderreform eingeführte Gregorianische Kalender weicht erst nach 3280 a um 1 d ab. Da ein Kalender mit Wochenbeginn im Quartalsanfang günstiger wäre, bleibt eine dritte Kalenderreform abzuwarten.
Siehe Julianischer Kalender, Kalender, Gregorianischer Kalender.
© 1987, wissenmedia GmbH, Gütersloh/München, mit freundlicher Genehmigung
Siehe auch: [Gregorianischer Kalender] [Julianischer Kalender] [Kalender]
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