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Uhrmacherausbildung
Voraussetzung für die Uhrmacherausbildung ist, dass der Lehrling mit einem Uhrmachermeister oder einer Gemeinschaftswerkstatt (Lehrmeister) einen Lehrvertrag abschließt. Während früher die Ausbildung das Ziel hatte, bevorzugt feinstmechanische und metallverarbeitende Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und zu beherrschen, um Einzeluhren selbst herzustellen und zu reparieren, hat sich der Uhrmacher heute zu einem Dienstleistungsberuf entwickelt, der nur noch die Reparatur industriell gefertigter Uhren beinhaltet. Kenntnisse und Fertigkeiten der Metallbearbeitung beschränken sich jetzt auf Teilefertigung und Nacharbeit vorgefertigter Ersatzteile.
Die Uhrmacherausbildung erfolgt nach staatlich und berufsständisch erarbeiteten Lehrplänen, deren Erfüllung durch Zwischenprüfungen und die Facharbeiterprüfung nachzuweisen ist. Durch die Entwicklung von elektrischen Uhren und Quarzuhren wurde der erforderliche Wissensbereich auch auf die Gebiete der Elektrotechnik und Mikroelektronik erweitert.
Nach einigen Jahren praktischer Erfahrung in der Uhrenreparatur, der Vollendung des Könnens in der Teilefertigung und der Teilnahme an Meisterprüfungskursen können Bewerber theoretische und praktische Prüfungen vor bestätigten Prüfungskommissionen ablegen, um bei Bestehen den Titel Uhrmachermeister zu erwerben. Dieser berechtigt sie, Werkstätten zu leiten und Lehrlinge auszubilden.
Der Ausbildungsweg des Industrieuhrmachers verläuft analog im Bereich der Uhrenindustrie. Das zu erwerbende Wissen und Können ist in speziellen Ausbildungsplänen für den Industrieuhrmacher festgelegt.
Stand 1987
Siehe Chronometermacher, Uhrmacher-Schulen, Uhrmacherschulen, Glashütte, Furtwangen, La-Chaux-de-Fonds, Lehr-Vertrag, Ersatzteile.
© 1987, wissenmedia GmbH, Gütersloh/München, mit freundlicher Genehmigung
Siehe auch: [Chronometermacher] [Furtwangen] [Glashütte] [La Chaux-de-Fonds] [Lehr-Vertrag] [Uhr] [Uhrmacher] [Uhrmacher-Schulen]
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