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Teilgesperr
Ist eine Vorrichtung zur Vermeidung von Beschädigungen an Federzugswerken, welche durch das Springen der Zugfeder infolge des Rückschlages des Federhauses erfolgt. Das Teilgesperr besteht aus zwei oder mehreren Sperrkegeln, die so angeordnet sind, dass, wenn der eine Sperrkegel um die halbe Zahnhöhe gehoben ist, der andere Sperrkegel einfällt. Durch die Anbringung zweier oder mehrerer Sperrkegel wird die Teilung des Sperrrades verkleinert und somit auch der Weg des Federhauses beim Rückschlag verkürzt.
Siehe auch: [Gesperr] [Sperrrad] [Zahn] [Zugfeder]
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