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Schwingungsweite der Unruhe
Die Schwingungsweite einer Unruhe soll bei einer Zylinderuhr gewöhnlich, weil große Schwingungen sich besser regulieren, ¾ Umgang oder 270 ° betragen. Die Weite der Schwingungen einer Taschenuhr mit Ankergang soll dagegen nicht weniger als 1 1/8 Umgang ausmachen und darf im Höchstfalle bei voll aufgewundener Feder die Schwingungsweite der Unruhe, wenn die Uhr flach liegt, nur 1' 6/8 Umgang. erreichen.
Siehe auch: [Ankergang, Erfindung desselben]
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