Navigation
Vom Nutzer für den Nutzer - Bitte, nimm Dir ein wenig Zeit, hier findest Du Erläuterungen von Fachbegriffen zum Thema Uhr(en) bzw. Zeitmessung.
[zurück]
Patent-Gesuch
Will man ein Patent nachsuchen, so hat man zunächst eine schriftliche Anmeldung der Erfindung zwecks Erteilung des Patentes beim kaiserlichen Patentamt in Berlin einzureichen. Die Anmeldung muss den Gegenstand, welcher durch das Patent geschützt werden soll, genau bezeichnen und den Antrag auf Erteilung des Patentes enthalten Der Anmeldung ist eine Patentbeschreibung beizulegen, in welcher die Erfindung dergestalt zu bezeichnen ist, dass danach die Benutzung derselben durch andere Sachverständige möglich ist. Am Schlusse der Beschreibung ist der Patentanspruch anzugeben, d.h. dasjenige, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll. Die erforderlichen Zeichnungen sind beizufügen.
Über deren Größe ist nichts vorgeschrieben; es genügt, wenn die Zeichnungen deutlich sind und den Gegenstand der Erfindung erkennen lassen. Gleichzeitig mit der Anmeldung sind für die Kosten des Verfahrens 20 Mark zu zahlen. Erachtet das Patentamt die Anmeldung für gehörig erfolgt und die Erteilung eines Patentes nicht für ausgeschlossen, so macht es die Anmeldung bekannt. Innerhalb zwei Monaten nach der Bekanntmachung ist die erste Jahresgebühr von 30 Mark zu zahlen. Die Gebühr für das zweite Jahr beträgt 100 Mark und steigt weiterhin jedes Jahr um 50 Mark. (Stand 1902)
[zurück]
Ein gezeigtes Bild kann zur Vergrößerung angeklickt werden. Das größere Bild wird in einem neuen Browserfenster geöffnet.