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Leuchtschirm
Lichtfläche einer Kondensatorlampe (Elektrolumineszenslampe), die auch als Leuchtplatte bezeichnet wird. Der Leuchtschirm ist die lichtdurchlässige Frontplatte der Kondensatorlampe, die weiter aus einer lichtdurchlässigen Frontelektrode, einem (im Dielektrikum eingebetteten) Leuchtstoff, einer Isolationsschicht und einer auf die Rückplatte aufgedampften, lichtundurchlässigen, reflektierenden Rückelektrode besteht.
Der Leuchtschirm ist meist quadratisch und kann bis zu 200 mm x 200 mm groß sein. Seine Lichtstärke erreicht bei einem Wechselfeld von 50 Hz und einer Feldstärke von 10 bis 10 hoch 7 V/cm etwa 2 cd.
Kondensatorlampen dienten früher auch als selbstleuchtendes Zifferblatt.
© 1987, wissenmedia GmbH, Gütersloh/München, mit freundlicher Genehmigung
Siehe auch: [Zifferblatt]
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