Navigation
Vom Nutzer für den Nutzer - Bitte, nimm Dir ein wenig Zeit, hier findest Du Erläuterungen von Fachbegriffen zum Thema Uhr(en) bzw. Zeitmessung.
[zurück]
Garantie-Schein
Ist ein Schein, auf Grund dessen sich der Uhrmacher dem Käufer einer Uhr gegenüber für den richtigen Gang und tadellose Beschaffenheit der Letzteren auf eine bestimmt angegebene Zeitdauer verbürgt. Ein derartiger Schein soll folgende Fassung haben: (siehe Abbildung).
Als Erfüllungsort wird der Name derjenigen Stadt eingeschrieben, woselbst sich das Geschäft des Verkäufers befindet.
Siehe auch: [Garantie] [Garantieren]
[zurück]
Ein gezeigtes Bild kann zur Vergrößerung angeklickt werden. Das größere Bild wird in einem neuen Browserfenster geöffnet.