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Fabrikbetrieb, dessen Kennzeichen
Bei der Beurteilung als wesentliche Merkmale zu betrachten sind: Größe und Ausdehnung der Räumlichkeiten, die Zahl der dauernd darin beschäftigten Arbeiter (nach § 134 und 134a der R.-G.-O mindestens 20), die vorwiegend mechanische Art ihrer Tätigkeit und der Grundsatz der Arbeitsteilung. Dem Fabrikbelriebe weniger wesentlich, wenn auch regelmäßig dabei anzutreffen sind ferner die Erzeugung in Massen (auf Vorrat, Lager), die Benutzung von Dampf- oder anderen elementaren Triebkräften und der Ausschluss eines Lehrlingsverhältnisses. Darauf, welche Gegenstände der Betrieb umfasst, kommt es nicht an, vielmehr können die nämlichen Erzeugnisse ebensowohl im Handwerks- wie im Fabriksbetriebe hergestellt werden. Selbst Betriebe, die mit der Umwandlung und Verarbeitung von Rohstoffen wenig oder nichts mehr zu tun haben, sondern andere Arbeitsarten verrichten, wie z.B. Färbereien, chemische Wasch- und Reinigungsanstalten, können im Sinne der Gewerbeordnung Fabriken sein. (Stand 1902)
Siehe auch: [Uhrenindustrie] [Uhrenindustrie, die deutsche]
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