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Beobachtungsuhr
(auch B-Uhr) Taschenchronometer in Gestalt einer vergrößerten Taschenuhr. Als Ergänzung zum Marinechronometer dient die B. Beobachtungsuhr zu Zeitmessungen, z.B. auf dem Peildeck von Schiffen. Vor solchen Messungen wird sie mit dem Marinechronometer verglichen. Beobachtungsuhren haben eine Laufzeit von 36 h. Sie besitzen meist Palettenankerhemmung, Bimetallunruh mit Regulierschrauben und Stellung. Die eigentliche Beobachtungsuhr hat einen im Kraftfluss liegenden exzentrischen Sekundenzeiger und ein Auf- und Abwerk (siehe Abbildung).
Eine andere Beobachtungsuhrenart mit schwarzem Zifferblatt für Nachtbeobachtungen hat Leuchtmasse auf allen drei Zeigern, Zentralsekundenanzeige, aber kein Auf- und Abwerk. Stattdessen hat sie eine Stopp- und Startvorrichtung, mit der der Sekundenzeiger bei 60 gestoppt und bei einem Zeitzeichen sekundengenau gestartet werden kann.
Beobachtungsuhr, die in der Schifffahrt verwendet werden und zur Ausrüstungspflicht der Schiffe gehören, müssen alle drei Jahre von einem Chronometermacher überholt und anschließend zur Prüfung in der Chronometerprüfstelle eingereicht werden.
Siehe Marinechronometer, Stellung, Auf- und Abwerk, Palettenankerhemmung, Zentralsekundenanzeige, Zeitzeichen, Chronometermacher, Chronometerprüfstelle.
© 1987, wissenmedia GmbH, Gütersloh/München, mit freundlicher Genehmigung
Alternativen: [1][3]
Siehe auch: [Auf- und Abwerk] [Chronometer] [Chronometermacher] [Chronometerprüfstelle] [Gang] [Marinechronometer] [Palettenankerhemmung] [Regulierung] [Schiffschronometer] [Stellung] [Uhrenprüfung] [Zeitzeichen] [Zentralsekundenanzeige]
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